AGB
Übersicht
über die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)
A)
Vorbemerkung
B)
Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
- 1.
Geltungsbereich
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
3. Serviceentgelt
4. Einbeziehung von AGB Der Veranstalter und Leistungserbringer
5. Pflichten des Kunden
6. Versicherungen
7. Zahlung des Preises
8. Haftung
9. Ausschlussfrist und Verjährung
D) Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
4. Preiserhöhungen
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9. Beschränkung der Haftung
10. Mitwirkungspflicht des Kunden
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13. Informationspflicht zu Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
E) Anbieterkennzeichnung
A) Vorbemerkung
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en). Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.
Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.
Anbieter von nicht unter das Reisevertragsrecht fallenden Einzelleistungen sind jene Vertragspartner, die Angebote, insbesondere für
- Beförderungsverträge im Luft-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr,
- Beherbergungsverträge (§§ 535 ff, 701 ff. BGB) in Hotels, Ferienwohnungen und -zimmern u.ä.,
- Ausflüge,
- Mietangebote für Fahrzeuge,
- Versicherungsleistungen, etc.
unterbreiten.
In Abhängigkeit davon, welche Art der vorgenannten Leistungen Sie (über diese Website) auswählen und buchen, sind die jeweils für diese Leistungsart geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des entsprechenden an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten Partners Vertragsgrundlage.
Dies können auch mehrere AGB sein, so zum Beispiel im Falle der Vermittlung von Leistungen durch uns (über diese Website) unsere Vermittlungsbedingungen und die zwischen Ihnen und dem Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen gebuchten Reise bzw. Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters bzw. Anbieters.
Soweit wir selbst Veranstalter (der über diese Seite gebuchten Leistungen) sind, gelten unsere eigenen Reisebedingungen.
Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie
C) unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir Vermittler der Reise bzw. Leistung sind,
D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst Veranstalter der Reise sind.
C)
Vermittlungsbedingungen
1.
Geltungsbereich
Diese
Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der
Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen
Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und
Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine
Reiseinformationen und - hinweise zur
Verfügung.
2.
Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
1.
Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-)
Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer
dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an der
Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im
Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet
sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten
Reisebedingungen.
2. Die von uns im Internet dargestellten
Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder des
jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner
Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein
verbindliches Vertragsangebot ab. An dieses Vertragsangebot ist der
Kunde 24 Stunden gebunden, es sei denn der Veranstalter weist in seinen
Vertragsbedingungen eine längere Frist aus. In diesem Fall gilt die
längere Frist. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden
innerhalb der Bindefrist eine Annahmeerklärung zugeht.
3.
Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße
Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine
Annahme des Angebotes dar.
4. Wenn der Kunde eine Reise oder
Leistung über die Website bucht, kommt bei Verfügbarkeit und Annahme
des Angebots ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem entsprechenden
Veranstalter bzw. Anbieter zustande.
5. Wir übernehmen
keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website
präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine
Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website
dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der
jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag
schließt.
3.
Serviceentgelt
Die Beratung und der Verkauf von
Pauschalreisen, Kreuzfahrten, Mietwagen und Versicherungen sind bei
over the rainbow kostenlos Eine Servicepauschale wird bei
Ausstellung/Vermittlung pro Ticket, bzw. Vorgang nur bei Flug-, Bahn-,
Fährleistung und bei der Visa Besorgung fällig. Sie wird zzgl. der
Kosten, die je nach gebuchtem Tarif für Stornierung, Rückerstattung,
Umbuchung oder Tickethinterlegung von den Leistungsträgern gemäß ihrer
Bedingungen erhoben, die separat zu entrichten sind. Die
Servicepauschale wird bei Buchung fällig und ist nicht erstattbar.
1.
Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages
damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw.
Anbieter zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür
Serviceentgelte erhoben. Die Höhe der Serviceentgelte entnehmen Sie
bitte der Übersicht der Serviceentgelte. In einzelnen Fällen sind die
Serviceentgelte auch in den Buchungsmasken gesondert ausgewiesen.
2. Das
Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw.
Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von
Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der
Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein
Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas
anderes vereinbart.
Übersicht über unsere
Serviceentgelte
Ansonsten
gelten die von den Leistungsträgern oder Veranstaltern veröffentlichten
Vorschriften und Entgelte. Bei Bezahlung der Servicepauschale per
Kreditkarte erheben wir 1% Aufschlag als geringe Kostenbeteiligung zum
Disagio. Alle Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer von 19%. Soweit für die von Ihnen gewünschte Leistung
hier kein Serviceentgelt benannt ist, achten Sie bitte auch auf in den
Buchungsmasken ausgewiesen.
1. Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach
Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung
fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von
bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis
angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns
eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden
kann.
2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie
keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so
darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden.
3.Sie erhalten rechtzeitig vor
Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus
zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich
ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax,
Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.e
Serviceentgelte.
4.
Einbeziehung von AGB der
Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten
Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger.
Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und
verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen
über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie
andere Rechte und Pflichten geregelt sein.
Der Kunde ist verpflichtet
sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren
Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den
angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch
Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die
Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter
Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.
5.
Pflichten des Kunden
Mängel unserer
Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns
ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige
schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem
Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich
gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6.
Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und
etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen,
insbesondere
- einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
- Reisegepäckversicherung,
- Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung
einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich
dem Kunden.
7.
Zahlung des Preises
1.
Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und
diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für
Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben
die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
2.Die
Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter
einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise
erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3
BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung
fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst
nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des
Reisepreises.
3. Wir behalten uns das Recht
vor, etwaige Entgelte, die uns oder dem Veranstalter bzw. Anbieter in
Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte oder per Banklastschrift
entstehen, zusätzlich zu berechnen. Der Kunde wird über entsprechende
Entgelte benachrichtigt. Wir behalten uns vor, etwaige
Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift
an den Kunden weiterzuberechnen.
Als
fristgerechte Zahlung
gilt der
Zahlungseingang auf unserem " Konto
genauso wie eine " Kopie
des bankbestätigten Überweisungsbelegs
oder der Ausdruck einer Onlineüberweisung
per Fax oder Email.
8.
Haftung
1. Wir haften nicht für den
Vermittlungserfolg oder die
Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung
von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die
sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe
an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte
besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2. Wir sind in dem uns
zumutbaren
Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren
Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf
Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
aktuell, vollständig und richtig sind.
3. Wir übernehmen
keinerlei Gewähr
für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie
Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns
diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
4. Im Übrigen haften
wir bei
Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter
Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
5. Bei leicht
fahrlässiger
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von uns auf
vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den
dreifachen Wert der gebuchten Leistung begrenzt.
6. Wir haften
nicht für
den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung
der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen
auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine
Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website
präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht
für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies
gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt
waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt
sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen
solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Ansprüche des Kunden aus dem mit
dem
Veranstalter bzw. Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind
vom Kunden - unter Wahrung der dafür vorgesehenen Fristen - allein beim
Veranstalter bzw. Anbieter in der dafür vorgesehenen Form geltend zu
machen.
9.
Ausschlussfrist und Verjährung
Ausschlussfrist und
Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Geschäftsbesorgung/ Vermittlung durch uns hat der Kunde innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten
Leistung gegenüber uns geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen
aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber
uns in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
vermittelten Leistung.
D)
Reisebedingungen
Bitte beachten Sie, dass
diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung
finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne
des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch
die im Teil A) Vorbemerkungen
niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die
Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.Mit der Anmeldung
bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der
dafür vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den
Fällen, in denen dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der
Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann
die Anmeldung in der dort benannten Form auch schriftlich, mündlich,
fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.
2.Die von uns
im Internet
oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der
Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für
alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.Eventuell
von
uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den
Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des
Angebotes dar.
4.Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande.
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel
bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte
Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen
wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
2.
Leistungen sowie Leistungsänderungen
1. Allein
maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die
Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der Reisebestätigung.
Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen
Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie
in der im Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf
ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden
wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
2. Änderungen
und
Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Wir sind verpflichtet,
den
Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
5. Im Falle einer Änderung einer
wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
3.
Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
1.
Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den
Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach
Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des
Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die
Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig,
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus
dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.
Dauert die
Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein
und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt
werden.
3.Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die
Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen
die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in
ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
4.
Preiserhöhung
Wir behalten uns vor, den mit dem
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu
ändern:
1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir
den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a)
Bei
einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
3. Eine
Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur
zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin
verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
5.Der
Reisende hat
diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung des
Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
5.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
1. Sie
können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der
Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall
höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter
kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
a) bei
Flugpauschalreisen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 29.
bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 21. bis 15. Tag vor
Reiseantritt 40%
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
ab
Nichtantritt 75%
b) bei Kreuzfahrten:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 29.
bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 21. bis 15. Tag vor
Reiseantritt 60%
ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c)
Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:
zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
dem 60. bis 35.
Tag vor Reiseantritt 50%
dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
2.Dem
Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns
geforderte Pauschale.3.Wir empfehlen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.4.Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen
wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person
(bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung
grundsätzlich ausgeschlossen.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen
wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden
wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Kündigung
durch uns aus
Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach
dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der
anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
8.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
1.Wegen
Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann
zurücktreten, wenna) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise
die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor
Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein
muss, benannt wurde undb) auf diese Angaben in der Reisebestätigung
deutlich lesbar hingewiesen wurde.
2.Ein Reiserücktritt muss
spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden
zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die
Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.
3.Wird die Reise
wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung
unverzüglich zurückerstattet.
9.
Beschränkung der Haftung
1.Die
vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a)
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oderb) soweit der Veranstalter für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
2.Für alle gegen den
Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus deliktischer
Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und
Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit
Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
3.Der Veranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie
für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des
Veranstalters sind.
4.Der Veranstalter haftet jedocha) für
Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
des Veranstalters ursächlich geworden ist.
10.
Mitwirkungspflichten des Kunden
1.Sie sind
verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
2.Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen
an uns direkt zu richten.
3.Wird eine Reise infolge eines
Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der
Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf
Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
4.Sollten
Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so stehen
Ihnen Ansprüche nicht zu..5.Schäden oder Zustellungsverzögerungen von
Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter
unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen
nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14
Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage,
nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt
worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
Veranstalters anzuzeigen.
11.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1.Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies
gilt jedoch nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit
Flügen gemäß Ziffer 9.5. Diese sind bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen,
bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu melden.
2.Die
vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise nach §§ 651c
bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist
bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.3.Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
12.
Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
1.Wir
stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen
Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei unseren Auskünften
gehen wird davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des
Reisenden bzw. eines Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit etc.) oder Umstände vorliegen, die für die
sachgerechte Auskunft bekannt sein müssen.
2.Wir haften
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns
zu vertreten ist.
3.Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und
Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch
unterrichtet wurde.
4.Der Reisende sollte sich zusätzlich über
Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen
Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.
13.
Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach
der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden
bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich
durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende
entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft
feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der
Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die
Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO
2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung
der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen
keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung
ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise
vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der
Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005
veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften
ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
abrufbar.
Die
vorgenannten Regelungen gelten für diese Website und den hier benannten
Veranstalter:
overtherainbow Gregor Hiebel und Jörg
Argelander GbR.
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser
Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
zur Folge. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie
für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist unser Firmensitz, soweit dies nicht durch ein Gesetz
oder eine Regelung des internationalen Kollisionsrechtes ausgeschlossen
ist. Klagen des inländischen Kunden gegen uns, sind an unserem
Firmensitz zu erheben.

