Flug und Bahn
War der Flug bei der Ankunft um mindestens drei Stunden verspätet, annulliert oder es wurde der Anschlussflug verpasst, so könnte ein Anspruch auf eine Kompensation gemäß Art. 7 EU-Verordnung
261/2004 vorliegen. Airlines verpflichtet am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über die Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen zu
geben.
Die Fluggastrechte-Verordnung gilt einerseits für Passagiere sämtlicher Flüge, die in der EU angetreten werden. Anwendung findet die Verordnung außerdem auf Flüge, die von einer Fluggesellschaft
mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durchgeführt werden und einen Flughafen in der EU als Ziel haben. Keine Anwendung findet sie hingegen auf Flüge aus Drittländern mit in
Drittländern registrierten Fluglinien in die EU.
Lufthansa
Antrag auf Kompensation bei Flugunregelmäßigkeiten
Kostenerstattung bei Gepäckunregelmäßigkeiten
Kofferverlust/ Beschädigung NDR Ratgeber
EU Passagierrechte EU Verordnung 261/2004, Artikel 14 (1)
Europäisches Verbraucherzentrum So helfen Sie sich selbst.
Entschädigung
7 von 10 Kunden berichten, dass die Airline Ihnen keine Entschädigung zahlt oder gar nicht erst antwortet. Bei Problemen mit der Abwicklung der Ansprüche erstreitet Flight Right im Auftrag
des Endkunden gegen eine Provision eine entsprechende Entschädigungssumme für Flugausfälle oder Verspätungen. Setze deine Ansprüche durch: Flight Right
Im Falle einer Verspätung oder dem Ausfall eines Zuges gelten folgende Regelungen:
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof beträgt die Entschädigung von 25 %,
ab 120 Minuten von 50 % des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt.
Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
Detaillierte Informationen zu Fahrgastrechten: www.fahrgastrechte.info und www.bahn.de/fahrgastrechte.
Mit dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular, der Bestätigung der Verspätung und der Originalfahrkarte, erhältst du sofort deine Entschädigung in einem DB Reisezentrum oder einer
Verkaufsstelle der teilnehmenden Eisenbahnen (Ausnahme: Zeitkarten, Handy-Tickets, Online-Tickets ohne Zangenabdruck sowie grenzüberschreitende und durch ausländische Eisenbahnen verkaufte
Fahrkarten).
Eine Bestätigung der Verspätung erhältst du vom Zugbegleiter, an den DB Informationen oder in DB Reisezentren, sofern die Daten dort vorliegen.
In allen anderen Fällen wende dich bitte mit den erforderlichen Unterlagen an:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main.