Fluggastrechte

Flugausfall, Verspätung, Kofferverlust & Co.

Flugservice
Flugservice


Wenn die Beförderung verweigert wird oder wenn der Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet ist, 

sind Airlines verpflichtet am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig schriftliche Auskunft über die Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen zu geben.

Die Fluggastrechte-Verordnung gilt einerseits für Passagiere sämtlicher Flüge, die in der EU angetreten werden. Anwendung findet die Verordnung außerdem auf Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durchgeführt werden und einen Flughafen in der EU als Ziel haben. Keine Anwendung findet sie hingegen auf Flüge aus Drittländern mit in Drittländern registrierten Fluglinien in die EU.


Kofferverlust/ Beschädigung:
NDR Ratgeber

EU Passagierrechte: EU Verordnung 261/2004, Artikel 14 (1)

Europäisches Verbraucherzentrum: So helfen Sie sich selbst.

Entschädigung

7 von 10 Kunden berichten, dass die Airline Ihnen keine Entschädigung zahlt oder gar nicht erst antwortet. Bei Problemen mit der Abwicklung der Ansprüche erstreitet Flight Right im Auftrag des Endkunden gegen eine Provision eine entsprechende Entschädigungssumme für Flugausfälle oder Verspätungen. 

Setzt deine Ansprüche durch: Flight Right