Allianz Travel | HanseMerkur | Reiseschutzinformationen
Gut zu wissen!
Bei einer Stornierung oder einem Reiseabbruch z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – bist du mit einer Versicherung immer auf der sicheren Seiten.
Reiserücktrittskostenschutz
Wirst du vor Antritt einer Reise krank und reiseunfähig, übernimmt deine Versicherung die Kosten einer Stornierung oder Umbuchung.
Den Ärger können wir nicht versichern, aber die Kosten!
Auslandskrankenschutz mit Rückholoption im Notfall
Erkrankst du während deiner Reise oder einem Familienmitglied (1.Verwandschaftsgrad) passiert etwas, dass deine Rückkehr erfordert, können Kosten im Ausland schnell in die Höhe
schnellen.
Das Risiko, während des Urlaubes zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden, ist größer als Zuhause.
Kranken-Rücktransport
Eine gesetzliche Krankenversicherung erstattet keinen Kranken-Rücktransport. Auch private Krankenversicherer haben Einschränkungen in ihren Leistungen und oft keine Reise-Assistance bzw.
Notfall-Hilfe.
Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse deckt nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen den in Deutschland üblichen Satz und nicht die tatsächlichen entstehenden Kosten ab.
Erstinformation
Übersteigen Versicherungsprämien bei einer maximalen Reisedauer von bis zu 3 Monaten € 200,- pro Person oder bei Jahresversicherungen
€ 600,- pro Versicherungspolice kann hier eine Versicherung abschlossen werden. (Erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb gemäß § 66 VVG )
Versicherungsanbieter
Reisebüro/ Veranstalter: overtherainbow
Inhaber: Gregor Hiebel & Jörg Argelander
Knesebeckstr. 89
10623 Berlin
Deutschland
Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Website: www.versicherungsombudsmann.de